Brandverhalten der Innenausstattung von Reisebussen
Erstellt am: 14.03.2005
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Autoren: | Engelhaaf, Markus Staubach, Hans-Otto Lange, Thomas Berg, A., F. |
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Erscheinungsjahr / -datum: | 2004/9 | |
Veröffentlicht in: | Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen | |
Ausgabe / Auflage: | Heft F 51 | |
Herausgeber: | Bundesanstalt für Straßenwesen | |
Verlag / Ort: | Wirtschaftsverlag NW, Bremerhaven | |
Zitiert als: | [Berg04a] | |
Art der Veröffentlichung: | Projektbericht | |
Sprache: | deutsch | |
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Review
Erstellt am: 27.04.2005 | Stand des Wissens: 27.04.2005
Ziel / Zweck
Brände in Reisebussen stellen ein seltenes Ereignis dar (190 gemeldete Brände im Jahr 1999), doch das daraus resultierende Gefahrenpotenzial übersteigt das eines Pkws bei weitem, da von einer größeren Zahl betroffener Personen ausgegangen werden muss. Bauartbedingt ist mit erschwerten Bedingungen bei der Evakuierung von Bussen zu rechnen, insbesondere bei Sichtbehinderung durch Rauch in Verbindung mit Panikreaktionen der Fahrgäste.
Derzeit gültige Richtlinien für Anforderungen an das Brandverhalten von Werkstoffen der Innenausstattung von Reisebussen geben reale Brände als prüftechnisches Szenario nur näherungsweise wieder. Dabei wird dem Einbauort der Materialien zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet. Bezüglich Brandausbreitung (Übergang auf andere Baugruppen, brennendes Abtropfen) sind neue Kriterien erforderlich, welche die Zulassung des Werkstoffes beeinflussen können. Hinsichtlich der Toxizität der beim Verbrennen oder bei thermischer Belastung der Werkstoffe, insbesondere der Kunststoffe, entstehenden Rauchgase gibt es bis heute für den Reisebussektor nur unzureichende Vorschriften. In diesem Zusammenhang ist vor allem das gleichzeitige Brennen mehrerer unterschiedlicher Materialien im Innenraum von Reisebussen zu berücksichtigen. Zur Weiterentwicklung des bestehenden Regelwerks für die Zulassung von Reisebussen in Hinblick auf eine Optimierung der Brandvermeidung und der Brandeingrenzung mittels praxisnaher Prüfverfahren sollten im Rahmen dieses Projektes bestehende Regelwerke dargestellt und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Methodik und Durchführung
1. Motorraumbrand
2. Brandentstehung in Nebenräumen
3. Brandentstehung im Fahrgastbereich
4. Brandentstehung im Außenbereich
5. Brandentstehung durch Unfalleinwirkung.
Diese Szenarien ermöglichen eine Darstellung der Einflussfaktoren und Ablaufparameter in verdichteter und strukturierter Form, sodass sich Parallelen der einzelnen Brandverläufe mit häufig betroffenen Baugruppen besser erkennen und analysieren lassen.
Neben rechnergesteuerten Simulationen wurden auch Brandversuche unternommen. Die gewonnenen Erkenntnisse und daraus resultierenden Empfehlungen wurden im Rahmen von Fachgesprächen mit Experten diskutiert und die Erkenntnisse in einem Lastenheft zusammengestellt, wobei die Orientierung an bestehenden Regelungen erfolgte.
Ergebnisse und Schlussfolgerungen
Als Ergebnis steht die Forderung, dass alle Vorschläge im Falle einer Umsetzung europaweit gelten müssen. In der Versuchsreihe wurde deutlich, dass die Innenraumkomponenten nur einen geringen Beitrag zum Brandgeschehen leisten. Insbesondere die Sitze schnitten bei allen Versuchen sehr gut ab, doch die Rauchentwicklung des Fußbodens sollte noch näher untersucht werden, um ggf. Inhaltsstoffe durch solche mit geringerer Rauchbildung zu ersetzen.
Die Brandfrüherkennung durch automatische Brandmeldeanlagen wurde für den Motorraum sowie in Teilen für den Innenraum befürwortet; dagegen werden automatische Löschanlagen aus wirtschaftlichen Gründen nicht gefordert. Beim mitgeführten Löschgerät sind Änderungen der bestehenden Regelung erforderlich, da sich diese auf abgelöste Normen beziehen, die Kombination von Pulver- und Schaumlöscher hat sich als Optimum herauskristallisiert. Besonders wichtig ist eine Information der Fahrgäste vor Fahrtantritt über die im Bus verwendeten Sicherheitseinrichtungen und deren Funktion. Bislang scheiterte die konsequente Umsetzung an der Vielzahl unterschiedlicher Funktionsprinzipien der Sicherheitseinrichtungen. Hier besteht Handlungsbedarf.
Eine automatische Alarmierung von Hilfskräften, wobei nach Auslösen eines Crashsensors oder eines Handschalters eine Mobilfunkverbindung zu einer ständig besetzten Leitstelle aufgebaut wird mit Übermittlung der genauen Standortkoordinaten (mittels GPS oder Galileo), ist zwar empfehlenswert, es sollte aber nach Meinung der Autoren aufgrund der (noch) geringen Ausstattung mit Navigationssystemen (Neufahrzeuge nur ca. 30 %) von einer gesetzlichen Regelung abgesehen werden.
Weitere Aspekte
Text entspricht in weiten Teilen der Kurzfassung oder einzelnen Passagen des Berichts.
Brände in Reisebussen stellen ein seltenes Ereignis dar (190 gemeldete Brände im Jahr 1999), doch das daraus resultierende Gefahrenpotenzial übersteigt das eines Pkws bei weitem, da von einer größeren Zahl betroffener Personen ausgegangen werden muss. Bauartbedingt ist mit erschwerten Bedingungen bei der Evakuierung von Bussen zu rechnen, insbesondere bei Sichtbehinderung durch Rauch in Verbindung mit Panikreaktionen der Fahrgäste.
Derzeit gültige Richtlinien für Anforderungen an das Brandverhalten von Werkstoffen der Innenausstattung von Reisebussen geben reale Brände als prüftechnisches Szenario nur näherungsweise wieder. Dabei wird dem Einbauort der Materialien zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet. Bezüglich Brandausbreitung (Übergang auf andere Baugruppen, brennendes Abtropfen) sind neue Kriterien erforderlich, welche die Zulassung des Werkstoffes beeinflussen können. Hinsichtlich der Toxizität der beim Verbrennen oder bei thermischer Belastung der Werkstoffe, insbesondere der Kunststoffe, entstehenden Rauchgase gibt es bis heute für den Reisebussektor nur unzureichende Vorschriften. In diesem Zusammenhang ist vor allem das gleichzeitige Brennen mehrerer unterschiedlicher Materialien im Innenraum von Reisebussen zu berücksichtigen. Zur Weiterentwicklung des bestehenden Regelwerks für die Zulassung von Reisebussen in Hinblick auf eine Optimierung der Brandvermeidung und der Brandeingrenzung mittels praxisnaher Prüfverfahren sollten im Rahmen dieses Projektes bestehende Regelwerke dargestellt und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Methodik und Durchführung
- andere Methodik
1. Motorraumbrand
2. Brandentstehung in Nebenräumen
3. Brandentstehung im Fahrgastbereich
4. Brandentstehung im Außenbereich
5. Brandentstehung durch Unfalleinwirkung.
Diese Szenarien ermöglichen eine Darstellung der Einflussfaktoren und Ablaufparameter in verdichteter und strukturierter Form, sodass sich Parallelen der einzelnen Brandverläufe mit häufig betroffenen Baugruppen besser erkennen und analysieren lassen.
Neben rechnergesteuerten Simulationen wurden auch Brandversuche unternommen. Die gewonnenen Erkenntnisse und daraus resultierenden Empfehlungen wurden im Rahmen von Fachgesprächen mit Experten diskutiert und die Erkenntnisse in einem Lastenheft zusammengestellt, wobei die Orientierung an bestehenden Regelungen erfolgte.
Ergebnisse und Schlussfolgerungen
Als Ergebnis steht die Forderung, dass alle Vorschläge im Falle einer Umsetzung europaweit gelten müssen. In der Versuchsreihe wurde deutlich, dass die Innenraumkomponenten nur einen geringen Beitrag zum Brandgeschehen leisten. Insbesondere die Sitze schnitten bei allen Versuchen sehr gut ab, doch die Rauchentwicklung des Fußbodens sollte noch näher untersucht werden, um ggf. Inhaltsstoffe durch solche mit geringerer Rauchbildung zu ersetzen.
Die Brandfrüherkennung durch automatische Brandmeldeanlagen wurde für den Motorraum sowie in Teilen für den Innenraum befürwortet; dagegen werden automatische Löschanlagen aus wirtschaftlichen Gründen nicht gefordert. Beim mitgeführten Löschgerät sind Änderungen der bestehenden Regelung erforderlich, da sich diese auf abgelöste Normen beziehen, die Kombination von Pulver- und Schaumlöscher hat sich als Optimum herauskristallisiert. Besonders wichtig ist eine Information der Fahrgäste vor Fahrtantritt über die im Bus verwendeten Sicherheitseinrichtungen und deren Funktion. Bislang scheiterte die konsequente Umsetzung an der Vielzahl unterschiedlicher Funktionsprinzipien der Sicherheitseinrichtungen. Hier besteht Handlungsbedarf.
Eine automatische Alarmierung von Hilfskräften, wobei nach Auslösen eines Crashsensors oder eines Handschalters eine Mobilfunkverbindung zu einer ständig besetzten Leitstelle aufgebaut wird mit Übermittlung der genauen Standortkoordinaten (mittels GPS oder Galileo), ist zwar empfehlenswert, es sollte aber nach Meinung der Autoren aufgrund der (noch) geringen Ausstattung mit Navigationssystemen (Neufahrzeuge nur ca. 30 %) von einer gesetzlichen Regelung abgesehen werden.
Weitere Aspekte
Text entspricht in weiten Teilen der Kurzfassung oder einzelnen Passagen des Berichts.