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Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben

Erstellt am: 21.02.2005 | Stand des Wissens: 19.05.2015
Zitiert als:   [GeNeuLuftSi]
Art:   Gesetz
Geltungsbereich:   Bundesrepublik Deutschland
Status:   Verabschiedet
Legislative:   Deutscher Bundestag
Datum des Inkrafttretens:   2005/01/11
Das Gesetz regelt Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden, die Sicherungsmaßnahmen von Flugplatzbetreibern und Luftfahrtunternehmen sowie die Unterstützung und Amtshilfe durch die Streitkräfte mit dem Ziel die Gefahr durch terroristische Angriffe und unrechtmäßige Eingriffe in den Luftverkehr zu verringern.

Das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) wurde am 11. Januar 2005 als Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben erlassen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?132340

Gedruckt am Samstag, 20. April 2024 09:12:43