Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben
Erstellt am: 21.02.2005 | Stand des Wissens: 19.05.2015
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Zitiert als: | [GeNeuLuftSi] | |
Art: | Gesetz | |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland | |
Status: | Verabschiedet | |
Legislative: | Deutscher Bundestag | |
Datum des Inkrafttretens: | 2005/01/11 |
Das Gesetz regelt Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden, die Sicherungsmaßnahmen von Flugplatzbetreibern und Luftfahrtunternehmen sowie die Unterstützung und Amtshilfe durch die Streitkräfte mit dem Ziel die Gefahr durch terroristische Angriffe und unrechtmäßige Eingriffe in den Luftverkehr zu verringern.
Das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) wurde am 11. Januar 2005 als Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben erlassen.