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Bodenabfertigungsdienste an Flughäfen

Erstellt am: 22.12.2004 | Stand des Wissens: 19.12.2018
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Kommunikationswirtschaft, Prof. Dr. Ulrike Stopka

Zu den Bodenabfertigungsdiensten an Flughäfen zählen Dienste des Flughafenbetreibers, der Luftverkehrsgesellschaften oder von Drittfirmen. Der Aufgabenbereich umfasst die administrative Abfertigung (Überwachungsdienste, Kontrolle, Vertretung), Fluggast- und Gepäckabfertigung sowie Post- und Frachtabfertigung. [Mens07] Durch das Inkrafttreten der Richtlinie 96/67/EC des Europäischen Rates wurden die Bodenabfertigungsdienste an Flughäfen innerhalb der Mitgliedsstaaten freigegeben, welche je nach Flughafen zwei Fremdabfertiger und/oder ein Selbstabfertiger vorsah. Mit der Liberalisierung und durch den Wettbewerb sollte eine Kostensenkung für die Luftverkehrsgesellschaften erfolgen. Jedoch stellten zu Beginn fast alle deutschen Flughäfen Freistellungsanträge von der Anwendung dieser Richtlinie. Der Flughafen Frankfurt beantragte Teilfreistellungen, die sich auf bestimmte Terminalbereiche bezogen. Das Bemessungskriterium für die Gewährung von Freistellungen war die Kapazitätssituation auf dem jeweiligen Flughafen. Diese Ausnahmeregelungen und folglich die schleppende Umsetzung der Richtlinie verhinderten vorerst den Wettbewerb am Boden. [SeiU99] Die stufenweise Freigabe der Dienste erfolgte durch die Zulassung der Eigenabfertigung der Luftfahrtgesellschaften und später die Abfertigung durch Dritte, wie spezialisierte Dienstleistungsunternehmen an den Flughäfen. Sonderbestimmungen können die Zahl der zugelassenen Dienstleister für Abfertigungsdienste an einem Flughafen beschränken.

Eine Studie für die Europäische Kommission untersuchte die Auswirkung der Liberalisierung auf die Qualität und Effizienz der Bodenabfertigungsdienste. [ECAP02] Der Bericht kam zu dem Schluss, dass ein Qualitätsverlust zu konstatieren ist. Der Verband der Internationalen Verkehrsflughäfen (Aiports Council International - ACI Europe) empfiehlt, die Möglichkeit für die Festlegung von Qualitätsstandards in einer überarbeiteten Fassung der Richtlinie vorzusehen. [AiBu03] Eine Festlegung von Qualitätsstandards auf europäischer Ebene ist bisher nicht erfolgt. Die Dienstleister der Bodenabfertiger sind jedoch an Airline spezifische oder allgemein an die Bestimmungen der International Air Transport Association (IATA) zu Qualitätsstandards gebunden. Um den Wettbewerb zu steigern, plant die Europäische Kommission derzeit, Flughäfen für weitere Bodenabfertiger freizugeben. Die Europäische Kommission verspricht sich davon eine Reduktion der Kosten im Bereich der Abfertigung (Ground Handling). Kritiker gehen jedoch davon aus, dass hauptsächlich die Lohnkosten des Bodenabfertigungspersonals reduziert werden und die angestrebten Sicherheitsziele möglicherweise nicht mehr zu halten sind. Bei Fraport beispielsweise werden die Geschäftstätigkeiten des Konzerns in die vier Segmente Aviation, Non-Aviation, Sonstiges und Ground Handling untergliedert. Der Anteil des Ground Handlings nimmt dabei einen Anteil von 27,4 Prozent am Gesamtumsatz für 2014 für den Fraport AG Konzern ein. [Frap14]
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Kommunikationswirtschaft, Prof. Dr. Ulrike Stopka
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Notwendigkeit der Anpassung von Flughafeninfrastrukturen an sich verändernde Bedingungen (Stand des Wissens: 10.01.2019)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?85777
Literatur
[AiBu03] o.A. Ground handling-Service level agreements imperative, 2003/07
[ECAP02] o.A. Study on the quality and efficency of ground handling services at EU airports as a result of the implementation of Counicl Directive 96/67/EC, SH&E Limited, 210 High Holborn, London WC1V 7BW, UK, 2002/10
[Frap14] Fraport AG - Frankfurt Airport Services Worldwide Fraport Geschäftsbericht 2014, 2015/03/19
[Mens07] Heinrich Mensen Planung, Anlage und Betrieb von Flugplätzen, Springer-Verlag / Berlin Heidelberg, 2007, ISBN/ISSN 3-593-36410-7
[SeiU99] Ulrike Seidl Die Vereinheitlichung der verkehrspolitischen und verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen aus Sicht des Verkehrsträgers Lufttransport, veröffentlicht in Supranationale Verkehrspolitik - Konfliktpotentiale im europäischen Raum, 1999
Rechtsvorschriften
[CD 96/67/EC] Council Directive 96/97/EC of 15 October 1996 on access to the groundhandling market at Community airports
Glossar
IATA Die Internationale Luftverkehrs-Vereinigung - IATA (International Air Transport Association) ist der weltweit tätige Verband der Verkehrsfluggesellschaften.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?126160

Gedruckt am Dienstag, 30. Mai 2023 04:16:46