Verkehrspolitik zur Binnenschifffahrt
Erstellt am: 26.11.2004 | Stand des Wissens: 18.10.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig
Die Binnenschifffahrt weist im Gegensatz zum Straßen- und Schienenverkehr große Kapazitätsreserven auf und gilt als einer der umweltfreundlichsten Verkehrsträger. Die Verkehrspolitik unterstützt deshalb Maßnahmen zur Förderung der Binnenschifffahrt, um einen möglichst großen Anteil am prognostizierten Güterverkehrswachstum auf die Binnenwasserstraßen zu verlagern. [BMVBS17] Das Binnenschiff konkurriert jedoch mit den Verkehrsträgern Straße und Schiene um die nur begrenzt vorhandenen finanziellen Mittel des Bundes [BMVBS12k].
Die Investitionen für die Bundeswasserstraßen betragen für das Jahr 2024 rund 1,77 Milliarden Euro, wobei knapp 26 Prozent der finanziellen Mittel in die Erhaltung der verkehrlichen Infrastruktur fließen. Ungefähr 41 Prozent sollen für Ersatz-, Aus- und Neubaumaßnahmen investiert werden. Für das Jahr 2025 ist eine Investition von 1,81 Milliarden Euro vorgesehen. Im Vergleich zu den weiteren Verkehrsträgern erhält das Binnenschiff allerdings die geringste finanzielle Förderung. [BdF23]
Bundesverkehrswegeplan
Die Grundlage für die zukünftigen Investitionen in der Verkehrsinfrastrukturpolitik ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030, der Ende 2016 beschlossen wurde. Er enthält alle Verkehrsprojekte auf Bundesebene zum Aus- und Neubau von Straßen, Schienen und Wasserstraßen, die bis zum Jahr 2030 realisiert werden sollen. Für die Wasserstraße gibt es im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2030 erstmals ein Ausbaugesetz [WaStrAbG], wodurch die im BVWP 2030 festgestellten Baubedarfe gesetzlich verbindlich werden. Zur Verwirklichung der mittels der Ausbaugesetze beschlossenen Verkehrsprojekte stellt der BVWP Fünfjahrespläne auf. Von den Gesamtmitteln (269,6 Milliarden Euro) des BVWPs entfallen mit 24,5 Milliarden Euro 9,1 Prozent auf den Verkehrsträger Wasserstraße. [BMVI16d]
Als besonders dringliche Vorhaben mit einer hohen verkehrlichen Netzbedeutung und hohen Kosten-Nutzen Verhältnissen gelten auf der Wasserstraße insgesamt sieben Projekte mit einem Finanzvolumen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro. Zu den Projekten zählt die Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein, die Fahrrinnenvertiefung des Untermains von der Mündung des Rheins bis Aschaffenburg, die Fahrrinnenanpassung der Außenweser, die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals, die Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Süd) und die Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord). [BMVI16d] Im Jahr 2022 wurden unter anderem Voruntersuchungen zu den Projekten am Rhein betrieben, wobei bereits engstellenbezogene Wasserbaumaßnahmen und Dammnachsorgemaßnahmen am Oberrhein ergriffen wurden. Darüber hinaus wurde mit dem Neubau
einer 5. Schleusenkammer des Nord-Ostsee-Kanals in Brunsbüttel begonnen, die ab 2026 freigegeben werden soll. An der Elbe wurden Fahrrinnenanpassungen durchgeführt und im westdeutschen Kanalnetz wurden Streckenausbaumaßnahmen inklusive Brückenanpassungen sowie Maßnahmen zur Vorsorge und Beseitigung von Bergschäden durchgeführt. [BMDV24b]
Die Grundlage für die zukünftigen Investitionen in der Verkehrsinfrastrukturpolitik ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030, der Ende 2016 beschlossen wurde. Er enthält alle Verkehrsprojekte auf Bundesebene zum Aus- und Neubau von Straßen, Schienen und Wasserstraßen, die bis zum Jahr 2030 realisiert werden sollen. Für die Wasserstraße gibt es im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2030 erstmals ein Ausbaugesetz [WaStrAbG], wodurch die im BVWP 2030 festgestellten Baubedarfe gesetzlich verbindlich werden. Zur Verwirklichung der mittels der Ausbaugesetze beschlossenen Verkehrsprojekte stellt der BVWP Fünfjahrespläne auf. Von den Gesamtmitteln (269,6 Milliarden Euro) des BVWPs entfallen mit 24,5 Milliarden Euro 9,1 Prozent auf den Verkehrsträger Wasserstraße. [BMVI16d]
Als besonders dringliche Vorhaben mit einer hohen verkehrlichen Netzbedeutung und hohen Kosten-Nutzen Verhältnissen gelten auf der Wasserstraße insgesamt sieben Projekte mit einem Finanzvolumen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro. Zu den Projekten zählt die Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein, die Fahrrinnenvertiefung des Untermains von der Mündung des Rheins bis Aschaffenburg, die Fahrrinnenanpassung der Außenweser, die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals, die Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Süd) und die Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord). [BMVI16d] Im Jahr 2022 wurden unter anderem Voruntersuchungen zu den Projekten am Rhein betrieben, wobei bereits engstellenbezogene Wasserbaumaßnahmen und Dammnachsorgemaßnahmen am Oberrhein ergriffen wurden. Darüber hinaus wurde mit dem Neubau
einer 5. Schleusenkammer des Nord-Ostsee-Kanals in Brunsbüttel begonnen, die ab 2026 freigegeben werden soll. An der Elbe wurden Fahrrinnenanpassungen durchgeführt und im westdeutschen Kanalnetz wurden Streckenausbaumaßnahmen inklusive Brückenanpassungen sowie Maßnahmen zur Vorsorge und Beseitigung von Bergschäden durchgeführt. [BMDV24b]
Masterplan Binnenschifffahrt
Im Mai 2019 veröffentlichte das Bundesverkehrsministerium den Masterplan Binnenschifffahrt, in welchem Maßnahmen zur Umsetzung und Gestaltung von verkehrspolitischen Handlungsfeldern und Zielen der Binnenschifffahrt präsentiert werden. Der Masterplan Binnenschifffahrt umfasst hierbei fünf Schwerpunkte [BMVI19f]:
Im Mai 2019 veröffentlichte das Bundesverkehrsministerium den Masterplan Binnenschifffahrt, in welchem Maßnahmen zur Umsetzung und Gestaltung von verkehrspolitischen Handlungsfeldern und Zielen der Binnenschifffahrt präsentiert werden. Der Masterplan Binnenschifffahrt umfasst hierbei fünf Schwerpunkte [BMVI19f]:
- Infrastruktur (unter anderem: Umsetzung des BVWP 2030, Anpassung der Infrastruktur hinsichtlich möglicher Folgen des Klimawandels, Unterstützung bei Flächennutzungskonflikten in Binnenhäfen, Herstellung einer bedarfsgerechten Verfügbarkeit von Landstromanlagen)
- Umweltfreundlichkeit und Flottenstruktur (unter anderem: Weiterentwicklung des Förderprogramms Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen, Optimierung von Energieeffizienz und Emissionen, Entwicklung eines Konzepts zur zukünftigen Flottenstruktur)
- Digitalisierung (unter anderem: Feststellung weiterer Digitalisierungsbedarfe, Implementierung neuer Technologien, Optimierung von Prozessen an Schleusen, Einrichtung digitaler Plattformen)
- Stärkung multimodaler Transportketten (unter anderem: Stärkung des Containertransports, des Massenguttransports sowie des Schwergut- und Großraumtransports mit dem Binnenschiff, Erhöhung des Anteils der Verkehrsleistung der Binnenschifffahrt am Modal Split auf 12 Prozent)
- Mehr Fachkräfte (unter anderem: Weiterentwicklung des Förderprogramms für die Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt, Start einer Kampagne zur Nachwuchsgewinnung in der Binnenschifffahrt)
Bei der Erarbeitung des Masterplans wurden andere relevante Konzepte und Publikationen des Bundesverkehrsministeriums wie beispielsweise das Nationale Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen 2015, das Innovationsprogramm 2030, der Masterplan Schienengüterverkehr sowie Konzepte des Bundesverkehrsministeriums im Bereich der Digitalisierung mitberücksichtigt. [BMVI19f]
Aktionsplan Güterverkehr
Der verkehrspolitischen Ausrichtung, Planung und Entwicklung des Güterverkehrs widmet sich vor allem der Aktionsplan Güterverkehr und Logistik der Bundesregierung. Im Jahr 2015 wurde der im Jahr 2010 erstellte Aktionsplan weiterentwickelt, im September 2017 wurde er erneut aktualisiert. Vorgesehene Maßnahmen für die Binnenschifffahrt sind unter anderem [BMVI17e]:
Der verkehrspolitischen Ausrichtung, Planung und Entwicklung des Güterverkehrs widmet sich vor allem der Aktionsplan Güterverkehr und Logistik der Bundesregierung. Im Jahr 2015 wurde der im Jahr 2010 erstellte Aktionsplan weiterentwickelt, im September 2017 wurde er erneut aktualisiert. Vorgesehene Maßnahmen für die Binnenschifffahrt sind unter anderem [BMVI17e]:
- Umsetzung des Nationalen Hafenkonzepts für See- und Binnenhäfen
- Ausweitung der Marktbeobachtung über das Berufsbild Binnenschiffer zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- Förderung von emissionsärmeren Dieselmotoren, Partikelfiltern und Katalysatoren sowie zukünftig auch von solaren und dieselelektrischen Antrieben
- Konzepterstellung für Kurzstreckenseeverkehre unter Einbeziehung der Binnenschifffahrt
Reform der Verwaltung der Bundeswasserstraßen
Zum 1. Mai 2013 wurde mit der Errichtung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) der erste Schritt zum Umbau der Verwaltung der Bundeswasserstraßen (WSV) vollzogen. Die GDWS ist eine Bundesmittelbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), die bisherigen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sind seitdem Außenstellen der GDWS. [BMVBS13] Die Aufgabenbereiche der bisherigen Direktionen werden in die GDWS überführt und teilweise zusammengelegt, außerdem wird die Anzahl der Behörden reduziert. Die Umsetzung wurde im April 2021 abgeschlossen [BMVBS12l,BMVI21e]. Die Reform der WSV basiert auf dem Beschluss zur Kategorisierung der Bundeswasserstraßen, um den "Einsatz der Mittel für Erhalt und Ausbau der Infrastruktur dem tatsächlichen Bedarf entsprechend zu lenken" [BMVBS12l]. Die Wasserstraßen werden entsprechend ihrer jetzigen beziehungsweise für das Jahr 2025 prognostizierten Beförderungsmenge einer von drei Kategorien zugeordnet [BMVBS13b].
Ausbaumaßnahmen erfolgen somit nur noch auf Wasserstraßen mit einer jährlichen Gütertransportmenge von mindestens 10 Millionen Tonnen (zum Beispiel Rhein, Mosel oder Main).
Als rechtliche Grundlage für die organisatorischen Änderungen im Zuge der Reform der WSV gilt das WSV- Zuständigkeitsanpassungsgesetz [WSVZuAnpG], das im Juni 2016 in Kraft trat. Damit erfolgte auch die formelle Umbenennung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sowie der Wasser- und Schifffahrtsämter in Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter, wobei das Kürzel WSV jedoch erhalten blieb [BMVI20j].
Zum 1. Mai 2013 wurde mit der Errichtung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) der erste Schritt zum Umbau der Verwaltung der Bundeswasserstraßen (WSV) vollzogen. Die GDWS ist eine Bundesmittelbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), die bisherigen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sind seitdem Außenstellen der GDWS. [BMVBS13] Die Aufgabenbereiche der bisherigen Direktionen werden in die GDWS überführt und teilweise zusammengelegt, außerdem wird die Anzahl der Behörden reduziert. Die Umsetzung wurde im April 2021 abgeschlossen [BMVBS12l,BMVI21e]. Die Reform der WSV basiert auf dem Beschluss zur Kategorisierung der Bundeswasserstraßen, um den "Einsatz der Mittel für Erhalt und Ausbau der Infrastruktur dem tatsächlichen Bedarf entsprechend zu lenken" [BMVBS12l]. Die Wasserstraßen werden entsprechend ihrer jetzigen beziehungsweise für das Jahr 2025 prognostizierten Beförderungsmenge einer von drei Kategorien zugeordnet [BMVBS13b].
Ausbaumaßnahmen erfolgen somit nur noch auf Wasserstraßen mit einer jährlichen Gütertransportmenge von mindestens 10 Millionen Tonnen (zum Beispiel Rhein, Mosel oder Main).
Als rechtliche Grundlage für die organisatorischen Änderungen im Zuge der Reform der WSV gilt das WSV- Zuständigkeitsanpassungsgesetz [WSVZuAnpG], das im Juni 2016 in Kraft trat. Damit erfolgte auch die formelle Umbenennung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sowie der Wasser- und Schifffahrtsämter in Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter, wobei das Kürzel WSV jedoch erhalten blieb [BMVI20j].