Relevante Akteure beim Ausbau und Erhalt von Binnenwasserstraßen
Erstellt am: 25.11.2004 | Stand des Wissens: 18.10.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig
Eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure ist an den Maßnahmen zum Ausbau und Erhalt von Binnenwasserstraßen beteiligt. Grundsätzlich ist der Bund als Eigentümer der Bundeswasserstraßen für deren Ausbau und Erhalt verantwortlich. Grundlage hierfür ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP), der vom Bundesverkehrsministerium aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen wird. Die Bundesländer können Bundeswasserstraßenprojekte lediglich zum Bundesverkehrswegeplan anmelden und diese später finanziell unterstützen. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) kann als nachgeordnete Behörde des Bundesverkehrsministeriums Bundeswasserstraßenprojekte anmelden und ist zusammen mit dem Ministerium für die Projektentwicklung zuständig. Die Europäische Union (EU) unterstützt Projekte zum Ausbau und Erhalt von Binnenwasserstraßen durch finanzielle Fördermaßnahmen und durch das Einbringen eigener Planungsperspektiven über die Leitlinien des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V). [BMVI16ah]
Die EU, der Bund, die Länder und die Verwaltung haben oftmals unterschiedliche, teilweise konkurrierende Interessen im Hinblick auf den Ausbau und Erhalt von Binnenwasserstraßen. Beispielsweise begann das Bundesverkehrsministerium im Jahr 2013 mit einer grundlegenden Reform der WSV [BMDV15a]. Im Zuge der Reform wurde entschieden, die ohnehin knappen Investitionsmittel für den Ausbau und Erhalt der Binnenwasserstraßen stärker als bisher auf besonders verkehrsaufkommensstarke Wasserstraßen zu konzentrieren. Weniger stark befahrene Wasserstraßen sollten hingegen auf ihrem damaligen Ausbaustand erhalten werden. [BDB14] Diese Ausrichtung für den Ausbau und Erhalt der Binnenwasserstraßen besteht noch heute. Ausbauarbeiten im Rheingebiet, wie die Vergrößerung der Fahrrinnentiefe am Mittelrhein, welche die Abladetiefe um 20 Zentimeter erhöht und im BVWP 2030 an erster Stelle im Hinblick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis steht, sind mit den gegebenen Mitteln in absehbarer Zeit nicht realisierbar. Das größte Problem dabei sind die Kosten und mangelnden Finanzierungsmittel. [BDB22; BMVI16ah] In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage räumte die Bundesregierung im Juli 2022 ein, dass nahezu alle Flussbauvorhaben, die im Jahr 2016 beschlossen wurden, die Planungsphase bisher nicht verlassen haben, die Fahrrinnenverbesserung am Niederrhein befindet sich beispielsweise seit neun Jahren in der Planung [BDB22].
Der Hauptkonfliktpunkt zwischen den Akteuren besteht somit in der Allokation der Investitionsmittel. Während die EU im Rahmen des TEN-V Ausbauprojekte fördert und unterstützt, weist der BVWP des Bundesverkehrsministeriums der Binnenschifffahrt den geringsten Anteil an Investitionsmittel zu [BMVI16ah]. Dies führt dazu, dass die WSV nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, um größere Ausbauprojekte durchzuführenund abzuschließen.
Der Hauptkonfliktpunkt zwischen den Akteuren besteht somit in der Allokation der Investitionsmittel. Während die EU im Rahmen des TEN-V Ausbauprojekte fördert und unterstützt, weist der BVWP des Bundesverkehrsministeriums der Binnenschifffahrt den geringsten Anteil an Investitionsmittel zu [BMVI16ah]. Dies führt dazu, dass die WSV nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, um größere Ausbauprojekte durchzuführenund abzuschließen.