Verwaltung der deutschen Wasserstraßen
Erstellt am: 25.11.2004 | Stand des Wissens: 18.10.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig
Die dem Bundesverkehrsministerium nachgeordnete Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und für die Regelung des Schiffsverkehrs zuständig. Sie betreibt 315 Schleusenanlagen, über 300 Wehre, drei Schiffshebewerke, 1.300 Straßen- und Bahnbrücken, zwei Talsperren sowie etwa 1.600 feste Schifffahrtszeichen wie Leuchttürme und Baken. Hinzu kommen 4.000 schwimmende Schifffahrtszeichen (sogenannte Tonnen) und etwa 10.000 sonstige Schifffahrtszeichen (zum Beispiel Tafel- und Fahrwasserzeichen). Zusätzlich ist die WSV für die Verkehrszentralen an Seewasserstraßen und die Revierzentralen an Binnenwasserstraßen verantwortlich. In den Revierzentralen wird der Binnenschiffsverkehr erfasst, überwacht und gegebenenfalls geregelt. [WSV13b]
Die WSV sorgt als Stromaufsichts- und Bauaufsichtsbehörde dafür, dass sich die Bundeswasserstraßen und bundeseigenen Schifffahrtsanlagen in ordnungsgemäßem Zustand befinden. Zudem trägt die WSV als Schifffahrtspolizeibehörde dafür Sorge, dass durch den Binnenschiffsverkehr keine Gefahren für Mensch und Umwelt entsteht. Des Weiteren ist die WSV für die Unterhaltung, den Ausbau und den Neubau von Bundeswasserstraßen einschließlich der behördlichen Genehmigungsverfahren wie Planfeststellung und Plangenehmigung zuständig. [WSV13b]
Im Mai 2013 begann die Reformation der WSV. Ziel der WSV-Reform war die Sicherung einer leistungsfähigen, effizienten und für den Steuerzahler kostengünstigeren Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Zudem wurde die WSV zu einer Generaldirektion in Bonn zusammengefasst, um das Bundesverkehrsministerium zu entlasten. Die Reform der WSV basiert auf der Kategorisierung der Bundeswasserstraßen, die diese gemäß ihres Transportaufkommens einstuft. Die finanziellen Mittel für Ausbau und Erhalt sollen daher für die Leistungssteigerung der Infrastruktur dem Transportaufkommen und somit den Kategorien entsprechend allokiert werden. [BMDV21c]
Als erster Reform-Schritt wurde im Jahr 2013 die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Bonn eingerichtet, die die Verwaltungsaufgaben der WSV zentral steuert. Die GDWS ersetzt die bisherigen sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, die künftig als Außenstellen der GDWS fungieren und als regionale Ansprechpartner der WSV dienen. Zudem unterstehen der GDWS 39 Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSA), die in 17 neuen Ämtern gebündelt wurden, um die Arbeitsverläufe geradliniger zu gestalten. [BMDV21c]
Die WSA umfassen insgesamt 143 Außenbezirke mit Betriebsstellen, wie etwa Schleusen und Hebewerke. Der WSV sind zudem die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), die Bundesanstalt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sowie die Bundesstelle für Seefalluntersuchung (BSU) als Oberbehörden fachlich zur Seite gestellt [WSV22a]. Als rechtliche Grundlage für die organisatorischen Änderungen im Zuge der Reform der WSV gilt das WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz [WSVZuAnpG], das im Juni 2016 in Kraft trat. Damit erfolgte auch die formelle Umbenennung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sowie der Wasser- und Schifffahrtsämter in Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter, wobei das Kürzel WSV jedoch erhalten blieb. Die WSV-Reform wurde im Jahr 2021 abgeschlossen [BMDV21c].
In Abbildung 1 ist das Organigramm der reformierten WSV dargestellt.
Im Mai 2013 begann die Reformation der WSV. Ziel der WSV-Reform war die Sicherung einer leistungsfähigen, effizienten und für den Steuerzahler kostengünstigeren Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Zudem wurde die WSV zu einer Generaldirektion in Bonn zusammengefasst, um das Bundesverkehrsministerium zu entlasten. Die Reform der WSV basiert auf der Kategorisierung der Bundeswasserstraßen, die diese gemäß ihres Transportaufkommens einstuft. Die finanziellen Mittel für Ausbau und Erhalt sollen daher für die Leistungssteigerung der Infrastruktur dem Transportaufkommen und somit den Kategorien entsprechend allokiert werden. [BMDV21c]
Als erster Reform-Schritt wurde im Jahr 2013 die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Bonn eingerichtet, die die Verwaltungsaufgaben der WSV zentral steuert. Die GDWS ersetzt die bisherigen sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, die künftig als Außenstellen der GDWS fungieren und als regionale Ansprechpartner der WSV dienen. Zudem unterstehen der GDWS 39 Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSA), die in 17 neuen Ämtern gebündelt wurden, um die Arbeitsverläufe geradliniger zu gestalten. [BMDV21c]
Die WSA umfassen insgesamt 143 Außenbezirke mit Betriebsstellen, wie etwa Schleusen und Hebewerke. Der WSV sind zudem die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), die Bundesanstalt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sowie die Bundesstelle für Seefalluntersuchung (BSU) als Oberbehörden fachlich zur Seite gestellt [WSV22a]. Als rechtliche Grundlage für die organisatorischen Änderungen im Zuge der Reform der WSV gilt das WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz [WSVZuAnpG], das im Juni 2016 in Kraft trat. Damit erfolgte auch die formelle Umbenennung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sowie der Wasser- und Schifffahrtsämter in Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter, wobei das Kürzel WSV jedoch erhalten blieb. Die WSV-Reform wurde im Jahr 2021 abgeschlossen [BMDV21c].
In Abbildung 1 ist das Organigramm der reformierten WSV dargestellt.