Selektive Fahrverbote als Mittel des Verkehrsmanagements
Erstellt am: 22.10.2004 | Stand des Wissens: 12.12.2019
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Die Ansätze zur Verkehrsberuhigung umfassen ordnungs- und preispolitische, technisch-organisatorische sowie infrastrukturelle und auf das Nutzerverhalten zielende Maßnahmen, wie zum Beispiel die folgenden zeitlichen Fahrverbote für bestimmte (Innen-)Stadträume:[WiSchu]
- alternierende Sperrung des Innenstadtbereichs
- Fahrverbote für den lokalen Individualverkehr
- Wochenend- und Nachtfahrverbote.
Durch selektive Fahrverbote können Straßen zu festgelegten Zeiten für bestimmte Verkehrsarten gesperrt werden. Selektive Fahrverbote wirken somit räumlich, zeitlich oder modal verlagernd, teilweise auch verkehrsvermeidend. Ziel kann sowohl die Verbesserung des Verkehrsflusses als auch die Vermeidung kritischer Umweltbelastungen sein, wie etwa bei Fahrverboten für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß. [FGSV02]
Aufgrund von Belastungen durch Feinstaubpartikel ist der Gesetzgeber durch europäisches Recht verpflichtet worden, bei Überschreitung der Grenzwerte die notwendigen Mittel einzuleiten, um Belastungen für die Bürger zu minimieren. Auf der Grundlage der Richtlinie2008/50/EG der Europäischen Union über Luftqualität und saubere Luft für Europa hat der deutsche Gesetzgeber mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes [BImSchG] und der 39. Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (39. BImSchV) auch Grenzwerte für die Belastung mit Feinstaub [vgl. [39. BImSchVa §4] festgelegt. Danach darf unter anderem die Feinstaubkonzentration an höchstens 35 Tagen im Jahr den Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter im Tagesmittel überschreiten. Eine Möglichkeit auf die Überschreitung der Grenzwerte zu reagieren, sind Fahrverbote für bestimmte Bereiche. In verschiedenen deutschen und europäischen Städten (wie in London oder München) wurden seit Anfang des Jahres 2008 sogenannte "Umweltzonen" (englisch: "low emission zones", LEZ) eingerichtet. In diesen kommt es zu Nutzungsbeschränkungen für ausgewählte Fahrzeuggruppen, abhängig von den ausgestoßenen fahrtzeugtypabhängigen Emissionen, welche durch verschieden farbige Plaketten am Fahrzeug sichtbar gemacht werden müssen. Eine solche selektive Sperrung, aber auch allein deren Androhung beeinflusst das Pkw-Kaufverhalten, fördert eine schnellere Flottenverjüngung und bewirkt so neben Verbesserungen der lokalen Luftqualität eine Verringerung der gesamten durch den Verkehr verursachten Schadstoffemissionen. Aufgrund des geringeren spezifischen Kraftstoffverbrauchs neuerer Kraftfahrzeuge können insbesondere Kohlendioxid-Emissionen verringert werden. In Berlin konnte durch die Umweltzone der Ausstoß gesundheitsgefährdender Schadstoffe reduziert werden, indem pro Jahr etwa 60 Prozent beziehungsweise 173 Tonnen weniger Dieselruß und etwa 20 Prozent beziehungsweise 1517 Tonnen weniger Stickoxide emittiert wurden [UBA19n].
Aufgrund von Belastungen durch Feinstaubpartikel ist der Gesetzgeber durch europäisches Recht verpflichtet worden, bei Überschreitung der Grenzwerte die notwendigen Mittel einzuleiten, um Belastungen für die Bürger zu minimieren. Auf der Grundlage der Richtlinie2008/50/EG der Europäischen Union über Luftqualität und saubere Luft für Europa hat der deutsche Gesetzgeber mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes [BImSchG] und der 39. Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (39. BImSchV) auch Grenzwerte für die Belastung mit Feinstaub [vgl. [39. BImSchVa §4] festgelegt. Danach darf unter anderem die Feinstaubkonzentration an höchstens 35 Tagen im Jahr den Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter im Tagesmittel überschreiten. Eine Möglichkeit auf die Überschreitung der Grenzwerte zu reagieren, sind Fahrverbote für bestimmte Bereiche. In verschiedenen deutschen und europäischen Städten (wie in London oder München) wurden seit Anfang des Jahres 2008 sogenannte "Umweltzonen" (englisch: "low emission zones", LEZ) eingerichtet. In diesen kommt es zu Nutzungsbeschränkungen für ausgewählte Fahrzeuggruppen, abhängig von den ausgestoßenen fahrtzeugtypabhängigen Emissionen, welche durch verschieden farbige Plaketten am Fahrzeug sichtbar gemacht werden müssen. Eine solche selektive Sperrung, aber auch allein deren Androhung beeinflusst das Pkw-Kaufverhalten, fördert eine schnellere Flottenverjüngung und bewirkt so neben Verbesserungen der lokalen Luftqualität eine Verringerung der gesamten durch den Verkehr verursachten Schadstoffemissionen. Aufgrund des geringeren spezifischen Kraftstoffverbrauchs neuerer Kraftfahrzeuge können insbesondere Kohlendioxid-Emissionen verringert werden. In Berlin konnte durch die Umweltzone der Ausstoß gesundheitsgefährdender Schadstoffe reduziert werden, indem pro Jahr etwa 60 Prozent beziehungsweise 173 Tonnen weniger Dieselruß und etwa 20 Prozent beziehungsweise 1517 Tonnen weniger Stickoxide emittiert wurden [UBA19n].
Innerhalb Deutschlands wurden auf das gesamte Bundesgebiet 58 Umweltzonen (Stand Dezember 2019) eingerichtet, die meisten davon in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. [UBA19n] Zusätzlich existieren für weitere 15 Städte Regulierungen wie beispielsweise ein Durchfahrtsverbot von Fahrzeugen über 12 Tonnen in Hannover oder Fahrverbote für LKW für das gesamte Stadtgebiet von Darmstadt .
Bislang existieren keine Untersuchungsergebnisse zur Wirkung der Maßnahme auf die Gesamtfahrleistungen eines Landes sowie auf die Flottenumschichtung im Straßenverkehr. Somit ist eine konkrete Abschätzung der Höhe der erreichbaren Schadstoffminderung nicht möglich. [EMISS07]