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Selektive Fahrverbote als Mittel des Verkehrsmanagements

Erstellt am: 22.10.2004 | Stand des Wissens: 12.12.2019
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky

Die Ansätze zur Verkehrsberuhigung umfassen ordnungs- und preispolitische, technisch-organisatorische sowie infrastrukturelle und auf das Nutzerverhalten zielende Maßnahmen, wie zum Beispiel die folgenden zeitlichen Fahrverbote für bestimmte (Innen-)Stadträume:[WiSchu]
  • alternierende Sperrung des Innenstadtbereichs
  • Fahrverbote für den lokalen Individualverkehr
  • Wochenend- und Nachtfahrverbote.
Durch selektive Fahrverbote können Straßen zu festgelegten Zeiten für bestimmte Verkehrsarten gesperrt werden. Selektive Fahrverbote wirken somit räumlich, zeitlich oder modal verlagernd, teilweise auch verkehrsvermeidend. Ziel kann sowohl die Verbesserung des Verkehrsflusses als auch die Vermeidung kritischer Umweltbelastungen sein, wie etwa bei Fahrverboten für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß. [FGSV02]

Aufgrund von Belastungen durch Feinstaubpartikel ist der Gesetzgeber durch europäisches Recht verpflichtet worden, bei Überschreitung der Grenzwerte die notwendigen Mittel einzuleiten, um Belastungen für die Bürger zu minimieren. Auf der Grundlage der Richtlinie2008/50/EG der Europäischen Union über Luftqualität und saubere Luft für Europa hat der deutsche Gesetzgeber mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes [BImSchG] und der 39. Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (39. BImSchV) auch Grenzwerte für die Belastung mit Feinstaub  [vgl. [39. BImSchVa §4] festgelegt. Danach darf unter anderem die Feinstaubkonzentration an höchstens 35 Tagen im Jahr den Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter im Tagesmittel überschreiten. Eine Möglichkeit auf die Überschreitung der Grenzwerte zu reagieren, sind Fahrverbote für bestimmte Bereiche. In verschiedenen deutschen und europäischen Städten (wie in London oder München) wurden seit Anfang des Jahres 2008 sogenannte "Umweltzonen" (englisch: "low emission zones", LEZ) eingerichtet. In diesen kommt es zu Nutzungsbeschränkungen für ausgewählte Fahrzeuggruppen, abhängig von den ausgestoßenen fahrtzeugtypabhängigen Emissionen, welche durch verschieden farbige Plaketten am Fahrzeug sichtbar gemacht werden müssen. Eine solche selektive Sperrung, aber auch allein deren Androhung beeinflusst das Pkw-Kaufverhalten, fördert eine schnellere Flottenverjüngung und bewirkt so neben Verbesserungen der lokalen Luftqualität eine Verringerung der gesamten durch den Verkehr verursachten Schadstoffemissionen. Aufgrund des geringeren spezifischen Kraftstoffverbrauchs neuerer Kraftfahrzeuge können insbesondere Kohlendioxid-Emissionen verringert werden. In Berlin konnte durch die Umweltzone der Ausstoß gesundheitsgefährdender Schadstoffe reduziert werden, indem pro Jahr etwa 60 Prozent beziehungsweise 173 Tonnen weniger Dieselruß und etwa 20 Prozent beziehungsweise 1517 Tonnen weniger Stickoxide emittiert wurden [UBA19n].
Innerhalb Deutschlands wurden auf das gesamte Bundesgebiet 58 Umweltzonen (Stand Dezember 2019) eingerichtet, die meisten davon in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. [UBA19n] Zusätzlich existieren für weitere 15 Städte Regulierungen wie beispielsweise ein Durchfahrtsverbot von Fahrzeugen über 12 Tonnen in Hannover oder Fahrverbote für LKW für das gesamte Stadtgebiet von Darmstadt .
Bislang existieren keine Untersuchungsergebnisse zur Wirkung der Maßnahme auf die Gesamtfahrleistungen eines Landes sowie auf die Flottenumschichtung im Straßenverkehr. Somit ist eine konkrete Abschätzung der Höhe der erreichbaren Schadstoffminderung nicht möglich. [EMISS07]
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Literatur
[EMISS07] Nationales Programm zur Verminderung der Ozonkonzentration und zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen, 2007
[FGSV02] FGSV-Arbeitsausschuss 1.1 "Grundsatzfragen der Verkehrsplanung", FGSV-Arbeitsausschuss 1.7 "Sonderfragen des Stadtverkehrs" Verkehrsmanagement - Einsatzbereiche und Einsatzgrenzen [FGSV-Arbeitspapier Nr. 56], veröffentlicht in FGSV-Arbeitspapiere, Ausgabe/Auflage 1. , 2002
[UBA19n] Umweltbundesamt (Hrsg.) Umweltzonen in Deutschland, 2019
[WiSchu] Wilgart Schuchardt Verkehrsberuhigung in den Metropolien: Konzepte und Verwirklichung in europäischen Großstädten , 1997
Rechtsvorschriften
[39. BImSchVa] Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39.
BImSchV)
[BImSchG] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
[KraftStGe] Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
NOx
= Stickoxide. Ist die Sammelbezeichnung für die Oxide des Stickstoffs. Die wichtigsten Stickoxide sind Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid. Es sind gasförmige Verbindungen, die sich nur wenig in Wasser lösen.
Die wichtigsten Stickoxid-Quellen sind natürliche Vorgänge, wie zum Beispiel mikrobiologische Umsetzungen im Boden, sowie Verbrennungsvorgänge bei Kraftwerken, Kraftfahrzeugen und industrielle Hochtemperaturprozesse, bei denen aus dem Sauerstoff und Stickstoff der Luft Stickoxide entstehen. Stickstoffdioxid ist ein Reizstoff, der die Schleimhäute von Augen, Nase, Rachen und des Atmungstraktes beeinträchtigt.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?116506

Gedruckt am Donnerstag, 7. Dezember 2023 11:33:31