Forschungsinformationssystem des BMVI

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Anschluss-Informationssysteme: Ihre Akzeptanz im ÖPNV - Ergebnisse einer empirischen Untersuchung in der Region Stuttgart

Erstellt am: 21.10.2004
Autoren:   Bäumer, Marcus, Dipl.-Stat.
Pfeiffer, Manfred, Dipl.-Soz.
Weber, Witgar, Dr. iur.
Erscheinungsjahr / -datum:   2004
Veröffentlicht in:   Der Nahverkehr
Ausgabe / Auflage:   7-8/2004
Herausgeber:   Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
Verlag / Ort:   alba Fachverlag Düsseldorf
Seiten:   S. 22-28
Zitiert als:   [BäPfWe04]
Art der Veröffentlichung:   Beitrag in einer Zeitung / Zeitschrift / Journal / Schriftenreihe
Sprache:   deutsch
ISBN oder ISSN:   0722-8287
Sonstige Informationen:   "Im Rahmen des Leitprojekts Mobilist- Mobilität im Ballungsraum Stuttgart wurde unter Federführung des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart ein ÖV-Anschluss-Informationssystem entwickelt, das über Verspätungen unterrichtet, um damit ein Abreißen der Reisekette möglichst zu verhindern. Vor der Implementierung wurde das System auf seine Akzeptanz untersucht. Für 67 Prozent der Befragten ist es von Interesse. Verhaltensänderungen im Sinne einer verstärkten ÖV-Nutzung können durch die Einführung des Systems voraussichtlich nur in geringem Umfang erzielt werden." (Zusammenfassung des Verlags)

Glossar

  • ÖV
    Der öffentliche Verkehr (ÖV) ist sowohl im Personen-, Güter- sowie Nachrichtenverkehr für jeden Nutzer in einer Volkswirtschaft öffentlich zugänglich. Dazu zählen sowohl die öffentliche Personenbeförderung, der öffentliche Gütertransport als auch die öffentlichen Telekommunikations- und Postdienste. Der ÖV wird dabei von Verkehrsunternehmen nach festgelegten Routen, Preisen und Zeiten durchgeführt. Der ÖV ist somit im Gegensatz zum Individualverkehr (IV) örtlich und zeitlich gebunden.
    Vor dem Hintergrund der verkehrspolitisch geförderten Multimodalität wird der ÖV zunehmend breiter definiert, indem auch alternative Bedienformen, Taxen bis hin zu öffentlichen Fahrrädern und öffentlichen Autos als Teil eines neuen individualisierten ÖV gesehen werden.
  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
    Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?116004

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 18:55:23