Festlegung des Hauptverkehrsmittels in Erhebungen zum Modal Split
Erstellt am: 20.10.2004 | Stand des Wissens: 30.06.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Kommunikationswirtschaft
Bei der Erhebung von Wegstrecken werden alle genutzten Verkehrsmittel erfasst. Besteht dabei eine Strecke aus mehreren Teilwegen, die jeweils unterschiedlich zurückgelegt wurden, wird ein Hauptverkehrsmittel benannt. Dabei handelt es sich um das Verkehrsmittel, mit dem aller Wahrscheinlichkeit nach die längste Teilstrecke des Weges zurückgelegt wurde. [Nobi18, S. 21]. Die Festlegung des Hauptverkehrsmittels erfolgt in der Regel nach einer festgelegten Hierarchie der Verkehrsmittel [Nobi18, S. 131]. Wurde für einen Weg nur ein Verkehrsmittel genutzt, so ist dieses das Hauptverkehrsmittel.
Die Erhebung des Hauptverkehrsmittels fließt in die Angabe des Modal Split ein. Er beschreibt den Anteil des jeweiligen Verkehrsmittels, bezogen auf das Verkehrsaufkommen sowie die Verkehrsleistung. [Nobi18, S. 45].
Im Jahr 2017 betrug der Anteil des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) an allen Wegen 57 %. Der größte Teil davon wurde als MIV-Fahrer zurückgelegt (43 %). Damit hat sich die Bedeutung des MIV für die Alltagsmobilität zwischen den Erhebungen Mobilität in Deutschland (MiD) 2002, 2008 und 2017 kaum verändert. Das zu Fuß gehen galt 2017, wie schon 2002 und 2008, als zweitwichtigstes Verkehrsmittel. Knapp ein Viertel (22 %) aller Alltagswege wurden zu Fuß bewältigt. Das Fahrrad besaß einen Anteil von 11 % und ist damit fast gleichauf mit dem Öffentlichen Personenverkehr (ÖV, 10 %) [Nobi18, S. 45].