Rolle der Länder beim Ausbau der deutschen Binnenwasserstraßen
Erstellt am: 15.10.2004 | Stand des Wissens: 18.10.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig
Grundsätzlich trägt die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) die Verantwortung für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen (Unterhaltung, Planung und Bauüberwachung, Wasserstandmeldungen, Setzung und Betreibung von Schifffahrtszeichen).
Bundeswasserstraßenprojekte des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) können durch die WSV oder von den Ländern selbst angemeldet werden. Bundesländer sind deshalb in vielen Fällen Befürworter und/oder Initiatoren des Wasserstraßenausbaus. Für die Ausarbeitung und Planung der Projekte, die im Rahmen des BVWP bewertet werden, sind jedoch ausschließlich das Bundesverkehrsministerium und die WSV zuständig. [BMDV22f] Das Bundesverkehrsministerium bestimmt durch Absprachen und Anhörungen zusammen mit der zuständigen Landesbehörde die Planung und Linienführung der Bundeswasserstraßen [§13, Absatz 1 ,WaStrG]. Die für ein Projekt zuständigen Landesbehörden werden im Laufe des Planfeststellungsverfahrens für Ausbau, Neubau oder Beseitigung einer Bundeswasserstraße zudem mit einbezogen und angehört [§14, Absatz 2 ,WaStrG].
Bundeswasserstraßenprojekte des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) können durch die WSV oder von den Ländern selbst angemeldet werden. Bundesländer sind deshalb in vielen Fällen Befürworter und/oder Initiatoren des Wasserstraßenausbaus. Für die Ausarbeitung und Planung der Projekte, die im Rahmen des BVWP bewertet werden, sind jedoch ausschließlich das Bundesverkehrsministerium und die WSV zuständig. [BMDV22f] Das Bundesverkehrsministerium bestimmt durch Absprachen und Anhörungen zusammen mit der zuständigen Landesbehörde die Planung und Linienführung der Bundeswasserstraßen [§13, Absatz 1 ,WaStrG]. Die für ein Projekt zuständigen Landesbehörden werden im Laufe des Planfeststellungsverfahrens für Ausbau, Neubau oder Beseitigung einer Bundeswasserstraße zudem mit einbezogen und angehört [§14, Absatz 2 ,WaStrG].
Aufgrund der verbesserten Anbindungen sowie Transportleistungen haben ein Großteil der Bundesländer aus regionalwirtschaftlicher Perspektive ein Interesse an der Leistungsfähigkeit ihrer Wasserstraßeninfrastruktur, weshalb sie sich finanziell an wichtigen Projekten beteiligen, um den Aus- und Neubau zu beschleunigen. Hierfür kann das Land Nordrhein-Westfalen als Beispiel angeführt werden. Die Landesregierung stellte im Jahr 2012 rund 5 Millionen Euro für den Ausbau der Weststrecke des Mittellandkanals und rund 7 Millionen Euro für den Ausbau des Rhein-Herne und des Datteln-Hamm-Kanals zur Verfügung [NRW11]. Auch in den Jahren 2021 bis 2023 unterstützte das Land Nordrhein-Westfalen die Förderung umweltfreundlicher Landstromanlagen für Binnenschiffe mit einem Beitrag von 9 Millonen Euro [LandNRW21].
Die Bundesländer setzen sich jedoch nicht nur durch finanzielle Unterstützungen für die Umsetzung wichtiger Aus- und Neubauprojekte für die Region ein. So forcierte das Land Sachsen-Anhalt erfolgreich den Ausbau der Unteren Saale (Schleusenkanal Tornitz zur Elbeanbindung). Das Projekt war bereits im BVWP 2003 aufgeführt, wurde damals jedoch als unwirtschaftlich bewertet. Die Landesregierung ließ daraufhin ein Gegengutachten erstellen, welches ein höheres Transportaufkommen für die Saale prognostizierte. Das Projekt wurde letztlich in den Bundesverkehrswegeplan 2030 in der Kategorie "neue Vorhaben- weiterer Bedarf" wieder mit aufgenommen. [Binne13e; BMVI16ah]