Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr als Konkurrenz zum ÖPNV
Erstellt am: 12.10.2004 | Stand des Wissens: 11.06.2019
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Die Unterstützung von Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr wird von Kommunen und Verkehrsunternehmen teilweise skeptisch beurteilt, da eine Konkurrenz zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vermutet wird.
Nach [DHHK98] sind 60 Prozent der Fahrgemeinschaft-Teilnehmer im Berufsverkehr vor der Fahrgemeinschaft alleine im Pkw gefahren, 20 Prozent sind vom ÖPNV gewechselt und 20 Prozent von einer Kombination mehrerer Verkehrsmittel, bei überwiegender Beteiligung des ÖPNV [DHHK98, S. 115].
Bei einer Umsetzung von Förderstrategien für Fahrgemeinschaften können je nach der Art der Förderung bis zu 33 Prozent der potenziellen Wechsler zu Fahrgemeinschaften vom ÖPNV kommen. Diese Aussage ist bezogen auf einen potenziellen Fahrgemeinschaftsanteil von rund 2 Prozent [Funk06]. Funke gelangt in seiner Modellrechnung im Projekt "M21 FahrPlus" zu dem Ergebnis, dass eine Förderung von Fahrgemeinschaften in Betrieben zu einer Abnahme der Nutzung des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) von lediglich 0,15 Prozent-Punkten führen würde [Funk06, S. 219].
Viele Autoren sind der Ansicht, dass Fahrgemeinschaften den ÖPNV eher ergänzen als konkurrenzieren. Dies wird wie folgt begründet [Reinke85, S. 33 ff.]:
Nach [DHHK98] sind 60 Prozent der Fahrgemeinschaft-Teilnehmer im Berufsverkehr vor der Fahrgemeinschaft alleine im Pkw gefahren, 20 Prozent sind vom ÖPNV gewechselt und 20 Prozent von einer Kombination mehrerer Verkehrsmittel, bei überwiegender Beteiligung des ÖPNV [DHHK98, S. 115].
Bei einer Umsetzung von Förderstrategien für Fahrgemeinschaften können je nach der Art der Förderung bis zu 33 Prozent der potenziellen Wechsler zu Fahrgemeinschaften vom ÖPNV kommen. Diese Aussage ist bezogen auf einen potenziellen Fahrgemeinschaftsanteil von rund 2 Prozent [Funk06]. Funke gelangt in seiner Modellrechnung im Projekt "M21 FahrPlus" zu dem Ergebnis, dass eine Förderung von Fahrgemeinschaften in Betrieben zu einer Abnahme der Nutzung des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) von lediglich 0,15 Prozent-Punkten führen würde [Funk06, S. 219].
Viele Autoren sind der Ansicht, dass Fahrgemeinschaften den ÖPNV eher ergänzen als konkurrenzieren. Dies wird wie folgt begründet [Reinke85, S. 33 ff.]:
- Auf Achsen und in Gebieten mit leistungsfähigem ÖPNV ist das Angebot des ÖPNV attraktiver als Fahrgemeinschaften. Daher wird eher der ÖPNV gewählt.
- Fahrgemeinschaften werden oft in der Fläche und bei längeren Entfernungen eingesetzt [Reink94, S. 67]. Bei Treffpunkten von Fahrgemeinschaften an Autobahnanschlussstellen (Entfernung zum Arbeitsplatz etwa 70 Kilometer) sind 0,5 Prozent der Teilnehmer vor der Teilnahme an der aktuellen Fahrgemeinschaft mit dem ÖPNV gefahren - im Vergleich zu 40 Prozent die vom Alleinfahren umgestiegen sind [GeRo01, S. 472].
- Fahrgemeinschaften sind auf alternierende Pkw-Nutzung ausgerichtet. Personen ohne Pkw-Verfügbarkeit sind daher weniger affin für Fahrgemeinschaften.
- Durch Fahrgemeinschaften wird eine Alternative zum Alleinfahren im Pkw eingeübt. Einige Veröffentlichungen bezeichnen Fahrgemeinschaften daher auch als Vorstufe zum ÖPNV. Aus den USA sind Erfahrungen bekannt, dass aus car pools und van pools mit der Zeit neue Busverkehre entstanden [Schä02, S. 8].
- Fahrgemeinschaften werden vorrangig im Berufsverkehr genutzt, also zu Zeiten, in denen der ÖPNV Angebots- und Nachfragespitzen aufweist. Eine verstärkte Bildung von Fahrgemeinschaften könnte helfen, die Verkehrsspitzen des ÖPNV zu kappen [GeRo01, S. 472].
- Besonders für ländliche Regionen können Fahrgemeinschaften, die gut einpendelt sind, eine Ergänzung zum ÖPNV sein [UBA19b].