Sicherung des Schulumfeldes im Rahmen des Mobilitätsmanagements an Schulen
Erstellt am: 08.10.2004 | Stand des Wissens: 06.06.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Die Sicherung des Schulumfeldes ist einer der Grundpfeiler für die erfolgreiche Schulwegsicherung. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich mit Hilfe von verkehrsregelnden und baulichen Maßnahmen die Straße selbst sicherer machen lässt, da die Beschaffenheit der Straße einen direkten Bezug zum Unfallgeschehen hat. Deshalb kann ein nach den Kriterien der Verkehrssicherheit angelegtes oder angepasstes Straßennetz das Unfallrisiko erheblich vermindern [GDV10a].
Ausgangspunkt ist eine umfangreiche Untersuchung des Schulumfeldes, um die Risiken identifizieren zu können. Dies erfolgt anhand von [GDV10a]:
Ausgangspunkt ist eine umfangreiche Untersuchung des Schulumfeldes, um die Risiken identifizieren zu können. Dies erfolgt anhand von [GDV10a]:
- Unfalluntersuchungen (Unfallunterlagen der Polizei),
- Vor-Ort Begehungen und Beobachtungen durch geschultes Personal (s. o.),
- Elternbefragungen bzw. Schülerbefragungen über den Schulweg und
- Berücksichtigung geplanter Baumaßnahmen.
Angesprochen sind hier vor allem die Fachleute der Straßenverkehrsbehörden, Planungsämter, Straßenbaubehörden, Polizei aber auch Lehrer, Eltern und Schüler.
Nach der Auswertung und Beurteilung der Eingangsdaten können bauliche Maßnahmen zur Erhöhung der Schulwegsicherung geplant werden. Wesentliche Zielsetzungen sind [GDV10a]:
- Verringerung der Geschwindigkeiten,
- Verminderung des Verkehrsaufkommens, insbesondere des Motorisierten Individualverkehrs (MIV),
- Verbesserung der Sicht (z. B. durch Neuordnung des Parkens),
- Sicherung von Überquerungsstellen und
- Vergrößerung der Flächen für Fußgänger und Radfahrer.
Zur Sicherung des Schulumfeldes stehen umfangreiche bauliche und verkehrsregelnde Elemente zur Verfügung [GDV10a; Krei02; GDV04] [BABE07]:
- Durchsetzung von angemessenen Geschwindigkeiten durch unter anderem Tempo-30-Zonen (s. Abbildung 1), im Schuleinzugsbereich auch durch Aufpflasterungen und Fahrgassenversätze,
- Sicherstellung gut einsehbarer Straßen- und Überquerungsbereiche,
- Inseln und Lichtsignalanlagen zur Erleichterung der Straßenquerung,
- Einrichtung von Radwegen bei höherer Verkehrsbelastung,
- Verbesserung des Zustands/der Breite von Geh- und Fußwegen,
- Überquerungshilfen (Mittelinseln/-streifen, Lichtsignalanlagen, Sichtkontakt zwischen Kraftfahrer und Schulkindern),
- Optimierung der Parkvorgänge von Eltern beim Bringen und Abholen sowie
- Reduktion des Durchgangsverkehrs.
Auch sogenannte Schulstraßen, die im Zeitraum um den Schulbeginn und um Schulende für den MIV gesperrt sind, wurden in der Vergangenheit bereits vereinzelt eingesetzt, befanden sich aber stets in einer rechtlichen Grauzone. Im Bundesland NRW hat sich das 2023 geändert. Auf der Verkehrsingenieur-Besprechung des Landes NRW im Dezember 2023 wurde ein rechtssicherer Leitfaden für die Einrichtung von Schulstraßen verfasst [VIB23; StVO].
Eine wichtige Rolle in der Sicherung des Schulumfeldes spielt in Kombination mit baulichen und verkehrsregelnden Maßnahmen auch die Verkehrsüberwachung. Die die oben genannten Maßnahmen sollten nachhaltig und regelmäßig durch die Polizei oder Verkehrsbehörden unterstützt werden. Notwendig sind zum Beispiel Geschwindigkeitskontrollen und die Durchsetzung von Haltverboten im Schulumfeld. Außerdem können die Beamten das Verkehrsverhalten der Kinder beobachten und gegebenenfalls korrigieren.