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Definition und Abgrenzung von Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr

Erstellt am: 15.09.2004 | Stand des Wissens: 06.06.2019
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Fahrgemeinschaften werden im Verkehrssystem dem "Paratransit" zugeordnet. Hierzu zählen motorisierte Beförderungsformen, die zwischen dem "Alleinfahren" im Pkw und der konzessionierten Linienbeförderung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) liegen. Fahrgemeinschaften sind auch Bestandteil des Ansatzes der "differenzierten Bedienung" [Schä02; Reink94].

Ein wesentlicher systembedingter Vorteil für die Nutzer von Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr gegenüber anderen Mitnahmebeförderungen liegt darin, dass der Fahrer in der Regel nicht entlohnt werden muss und somit ein wesentlicher Kostenfaktor entfällt.

Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr sind auf Dauer angelegte Zusammenschlüsse von zwei oder mehr Personen, die regelmäßig ihren Berufsweg ganz oder teilweise in einem Pkw oder Kleinbus zurücklegen [Reink94, Reinke85, S. 26]. Sie sind in der Regel dadurch charakterisiert, dass sich Fahrer und Mitfahrer beim Führen eines Pkw zur Arbeit abwechseln.

Dabei können die Pkw von allen Beteiligten zu gleichen Teilen zur Verfügung gestellt werden oder es findet zwischen Fahrer(n) und Mitfahrer(n) ein anteiliger Kostenausgleich statt [Reinke85, S. 26].

Eine noch ausführlichere Definition ist durch das Projekt ICARO getroffen worden: "Fahrgemeinschaften (bzw. "car pools") bestehen aus mindestens zwei in einem Pkw, welcher in der Regel einem der Teilnehmer gehört, fahrenden Personen von denen entweder eine Person immer fährt oder sich die Teilnehmer abwechseln. Jeder Teilnehmer würde die Fahrt auch unabhängig von der Fahrgemeinschaft durchführen. Fahrer und Mitfahrer kennen sich vor der Fahrt und haben den Abfahrtszeitpunkt vereinbart. Mietwagen sind kein Bestandteil von Fahrgemeinschaften. Fahrer und Mitfahrer werden als Fahrgemeinschaft-Teilnehmer (bzw. "car pooler") bezeichnet" [ICARO99].

Auch [DHHK98] betont als charakterisierend für Fahrgemeinschaften die Merkmale:
  • Geplantheit,
  • Häufigkeit/Regelmäßigkeit (mindestens einmal pro Woche) und
  • Möglichkeit des alternativen alleinigen Unterwegsseins.
In der Mehrheit der englischsprachigen Staaten werden Fahrgemeinschaften als "car pools" bezeichnet. Großbritanien bildet eine Ausnahme, denn hier wird das Bilden von Fahrgemeinschaften als "car sharing" bezeichnet [Schä02, S. 3].

Fahrzeuge von Fahrgemeinschaften werden auch als "High Occupancy Vehicles" (HOV) bezeichnet; diesen werden in manchen Städten Sonderrechte eingeräumt:
  • Benutzung von "HOV-lanes" oder "car pool lanes" - meist in Kombination mit Busspuren oder anderen Mehrzweckstreifen,
  • Vorrechte bei der Vergabe von Parkmöglichkeiten [Schä02, S. 3].
Zahlen zu Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr, sind aus [Reinke85] bekannt. Demnach suchten rund zwei Drittel der Interessenten eine derartige "typische" Fahrgemeinschaft. Daneben gab es Interessenten, die:
  • nur mitfahren (nach [Reinke85]: 13 Prozent) oder
  • nur fahren wollen (nach [Reinke85]: 10 Prozent).
Im Vergleich zur Interessensbekundung sank der Anteil der ausschließlichen Mitfahrer in den anschließend tatsächlich realisierten Fahrgemeinschaften ab (bei [Reinke85] auf 5 Prozent), während der Anteil der tatsächlich alternierenden Fahrgemeinschaften auf rund 80 Prozent anstieg [Reinke85]. Dies lässt vermuten, dass reine Mitfahrer schwerer "vermittelbar" sind.


Fahrgemeinschaftsformen

Am einfachsten lassen sich Fahrgemeinschaften realisieren, wenn neben gleichen Arbeitszeiten auch die Wohn- und Arbeitsorte der Teilnehmer gleich sind. Dieser Idealfall wird auch als Punkt-zu-Punkt-Fahrgemeinschaft bezeichnet, der jedoch nur sehr selten gegeben ist [ADAC94].

Insgesamt können zwei Hauptkategorien von Fahrgemeinschaften unterschieden werden [GeRo01]:
  • Vollstreckenfahrgemeinschaften und
  • Teilstreckenfahrgemeinschaften.
Zu den Vollstreckenfahrgemeinschaften gehören unter anderem die Punkt-zu-Punkt-, die Flächen- und die Linien-Fahrgemeinschaft. Diese Arten von Fahrgemeinschaften haben den Vorteil, dass neben dem jeweiligen Fahrgemeinschaftsfahrzeug keine anderen Pkw benötigt werden. Daher werden auch Fahrgemeinschaften, bei denen Zuweg oder Weiterreise mit dem ÖPNV erfolgt, zu den Vollstreckenfahrgemeinschaften gezählt [ADAC94, GeRo01].

Bei Teilstreckenfahrgemeinschaften werden vor Antritt der gemeinsamen Fahrt oder im Anschluss weitere Fahrten mit einem Pkw durchgeführt [ADAC94, GeRo01].

Nach der Studie von Reinke (neuere Zahlen sind nicht bekannt)
  • wurden 60 Prozent der Teilnehmer an Fahrgemeinschaften - wenn sie Mitfahrer waren - zu Hause abgeholt,
  • hatten 25 Prozent der Fahrgemeinschaften einen gemeinsamen Treffpunkt und
  • lagen 10 Prozent der Treffpunkte am Weg [Reinke85, S. 61].
Fast 90 Prozent der Teilnehmer an Fahrgemeinschaften wurden in der Studie von Reinke, als Mitfahrer direkt zur Arbeitsstätte gefahren [Reinke85, S. 61].
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr (Stand des Wissens: 21.06.2019)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?56871
Literatur
[ADAC94] Gliewe, Rolf Fahrgemeinschaft im Berufsverkehr, 1994/03
[DHHK98] H. Dürholt , R. Hamacher , H. Hautzinger , B. Krämer , L. Neumann , Th. Pischner , B. Schaaf Strategien zur Erhöhung des Besetzungsgrades im Pkw-Verkehr, Heilbronn, 1998/06
[GeRo01] Gehm, Cornelia, v. Rohr, Götz Fahrgemeinschaftsparkplätze an Autobahnanschlussstellen, veröffentlicht in Internationales Verkehrswesen, Ausgabe/Auflage 10/2001, 2001
[ICARO99] ICARO-Konsortium ICARO - Final Report - Deliverable 11, 1999
[Reink94] Reinkober, Norbert, Dr. Fahrgemeinschaften und Mobilitätszentralen, veröffentlicht in Schriftenreihe f. Verkehr und Technik, Ausgabe/Auflage 1, Erich Schmidt-Verlag , 1994, ISBN/ISSN 3 503 03503 6
[Reinke85] Reinke, Volkmar Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr - Möglichkeiten und Grenzen der Förderung, Dortmund, 1985, ISBN/ISSN 3-88211-050-3
[Schä02] Schäfer, Marco Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr - in Deutschland auch in Zukunft nur die Nische in der Nische?, veröffentlicht in Planungsrundschau, Ausgabe/Auflage Ausgabe 05, Cottbus , 2002
Weiterführende Literatur
[Funk06] Funke, Torsten Entwicklung von Verkehrsmittelwahlmodellen für komplexere Mitfahrverkehre, Stuttgart, 2006
[UBA20d] Heinitz, Prof. Dr. Florian Potenziale und Hemmnisse für Pkw-Fahrgemeinschaften in Deutschland, Ausgabe/Auflage Texte | 216/2020, 2020/11, ISBN/ISSN 1862-4804
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?107622

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 18:01:39