Forschungsinformationssystem des BMVI

zurück Zur Startseite FIS

Studie zur Verhältnismäßigkeit von Schallschutzkosten nach § 41 Abs. 2 BImSchG - Grundsätze der Verhältnismäßigkeitsprüfung

Erstellt am: 20.08.2004
Autoren:   Dipl.-Ing. Gerhard Steger (Steger & Piening),
Dipl.-Ing. Peter Meckl (Steger & Piening),
Dipl.-Ing. Markus Bernhard (Siegmund+Knobloch+Partner),
Dipl.-Phys. Lorenz Kirchmair (DEGES)
Erscheinungsjahr / -datum:   2004/06/15
Herausgeber:   Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Zitiert als:   [BAYR04]
Art der Veröffentlichung:   Studie
Sprache:   deutsch
Review
Erstellt am: 11.05.2005 | Stand des Wissens: 11.05.2005
 
Ziel / Zweck
Gemäß §41 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) können Schallschutzmaßnahmen an öffentlichen Verkehrswegen unterbleiben, wenn die Kosten dieser Schallschutzmaßnahmen außer Verhältnis zum Schutzzweck stehen würden. Diese Verhältnismäßigkeit, die in jedem Eisenbahn- und Straßenbauprojekt zu prüfen ist, sollte aufgrund einheitlicher, nachvollziehbarer und dem Gleichheitsgrundsatz beachtender Kriterien erfolgen.

Dies ist jedoch bei der Mehrzahl der Verkehrswegeplanungen nicht geschehen. Es wurden sowohl Unterschiede hinsichtlich Prüfungsmaßstäben von Bahn und Straße, als auch innerhalb eines Verkehrsträgers beobachtet.

Auch bei Gericht ist eine einheitliche Linie nicht zu erkennen. Daher ist es Ziel der Studie, objektive und nachvollziehbare Kriterien bzw. Verfahren zu entwickeln, die einheitlich evaluieren, ob die Kosten einer Schallschutzmaßnahme außer Verhältnis zum Selbstzweck stehen oder nicht. Dazu werden sowohl wichtige Termini wie z.B. "passiver Schallschutz" definiert als auch die Lage der Rechtssprechung und Gesetze dargelegt und bewertet.

Methodik und Durchführung
  • Datenanalyse
  • Interviews, Expertengespräche
Aufbauend auf der detaillierten Darstellungen von Schutzmaßnahmen (Definition, Stand der Technik, Kosten), Verhältnismäßigkeitsprüfung (Abwägungsvorgang, bisheriges Vorgehen bei der Verkehrswegeplanung, Methoden in Nachbarländern Österreich und Schweiz) sowie der Darstellung von 15 Rechtsprechungen des Bayerischen- und Bundesverwaltungsgericht von 1989 bis 2003 entwickelt die Studie Vorschläge für ein einheitliches Prüfverfahren.

Ergebnisse und Schlussfolgerungen
Nach den Definitionen (im Sinne von §41 BImSchG) der Begriffe

  • Schutzzweck,
  • passive Schallschutzmaßnahmen,
  • aktive Schallschutzmaßnahmen,
  • Kosten und
  • Wirkung der Schallschutzmaßnahmen
stellt die Studie verschiedene Verfahren zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Schallschutzkosten vor. Dabei empfehlen die Autoren folgende zwei Verfahren zur Anwendung:

1. Vergleich der Kosten für den aktiven Schallschutz mit dem Verkehrswert der zu schützenden Anwesen und
2. Vergleich der Kosten für den aktiven Schallschutz mit den von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen entwickelten Kostenbewertung in Verbindung mit dem von der PLANCO Consulting GmbH Essen monetarisierten Schutzzweck.

Diese Vorgehensweise gewährleistet eine

  • unabhängig vom Verkehrsträger immer gleiche Bewertung des Schutzzwecks,
  • je nach Schutzbedürftigkeit des betroffenen Gebietes objektbezogene Ermittlung der Schutzzweckkosten in einem abgestuften Verfahren und
  • unabhängig von der Region, in der die Verkehrsbaumaßnahme stattfindet, Anwendung der gleichen Beurteilungskriterien.
Nach Meinung der Autoren wird vor allem das zweite Verfahren der Zielstellung der Studie gerecht. Nach diesem Verfahren kann in jedem Fall die nach § 41 Abs. 2 BImSchG vorgesehene Verhältnismäßigkeitsprüfung nach objektiven, jederzeit nachvollziehbaren und überprüfbaren Maßstäben und Grundsätzen durchgeführt werden. Somit werden die zu Beginn der Studie identifizierten willkürlichen Planungsentscheidungen vermieden.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?101358

Gedruckt am Sonntag, 23. Februar 2025 03:53:31